1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 79 »Steuerung von Handelsnutzungen und Vergnügungsstätten/Wettbüros im Bereich der Industriestraße
Die Verwaltung wurde beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange durchzuführen. Der Vorentwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 79 „Steuerung von Handelsnutzungen und Vergnügungsstätten /Wettbüros im Bereich der Industriestraße“ wird im Rathaus, Erdgeschoß beim Sachgebiet Stadtplanung, Treppenhausfoyer / Schaukasten im Westflügel, barrierefrei erreichbar über den Haupteingang, Spitalgarten 1 in Schwandorf vom 20.07.2020 bis einschließlich 04.09.2020 während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum können die im Foyer ausgelegten Unterlagen unter www.schwandorf.de/Wirtschaft-Bauen/Planen-und-Bauen-aktuell /Aktuelles auch digital abgerufen werden.
Während dieser Frist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls -schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen zu der Planung abgeben. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.