Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Schwandorf hat am 16.07.2020 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zum vorhabengezogenen Bebauungsplan Nr. XVI „Wohngebiet Tonwarenfabrik beschlossen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. XVI „Wohngebiet Tonwarenfabrik“ wird im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Wesentliche Ziele und Zwecke der Planung:
Die Realisierung von drei Mehrfamilienhäusern mit je 6 Wohneinheiten und 14 Doppelhäusern unter Berücksichtigung der geänderten Stellplatzsatzung der Stadt Schwandorf vom 12. Mai 2020 und Anschluss der Planstraße C von der Schillerstraße zur Rölsstraße. Die bislang offene Bauweise wird nicht verändert. Die im Bebauungsplan Nr.70 vorgesehene Fassung des Straßenraums durch Baulinien im Bereich der Doppelhausbebauung mit zwingender Vorgabe der straßenseitigen Gebäudeausrichtung wird im Wesentlichen beibehalten.
Die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen und Zwecken sowie den wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann, werden vom 24.09.2020 bis einschließlich 20.10.2020 im Rathaus, Erdgeschoss, beim Sachgebiet Stadtplanung, Zimmer E 34, barrierefrei erreichbar über den Haupteingang Spitalgarten 1 in 92421 Schwandorf während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht bereitgehalten.
Äußerungen können während dieser Frist bei der genannten städtischen Dienststelle vorgebracht werden. Diese werden überprüft und fließen dann in das weitere Bebauungsplanverfahren ein. Eine Entscheidung zu den Äußerungen wird durch den Planungs- und Umweltausschuss getroffen.
Diese Bekanntmachung kann zusätzlich von 24.09.2020 bis einschließlich 20.10.2020 digital auf der Internetseite der Stadt Schwandorf unter www.schwandorf.de/Wirtschaft-Bauen/Planen-und-Bauen-aktuell /Aktuelles eingesehen werden.