Der Planungs- und Umweltausschuss der Großen Kreisstadt Schwandorf hat am 29.09.2020 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 63c „Ahornhof Süd – Innerer Teil“ gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf durchzuführen.
Ziele und Zwecke der Planung:
Für den Bereich Ahornhof – Süd ist 2012 eine Flächennutzungsplanänderung sowie ein Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan, Nr. 63 „Ahornhof – Süd“ rechtsverbindlich geworden. Mit Urteil vom 12. Mai 2015 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Bebauungsplan „Ahornhof Süd“ aufgehoben, soweit er Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung auf den Grundstücken Flurnummer 102 und 104 der Gemarkung Kronstetten trifft. Im übrigen Geltungsbereich blieb der Bebauungsplan rechtskräftig.
Da die Planungsziele, die zur Aufstellung des teilunwirksamen Bebauungsplanes „Ahornhof Süd“ geführt haben weiterhin gegeben sind, ist es notwendig die Art der baulichen Nutzung für diese Grundstücke planungsrechtlich neu zu regeln. Neben der Neuaufstellung des Bebauungsplanes ist daher auch der Flächennutzungs- und Landschaftsplan im Bereich der Grundstücke 102 und 104, Gemarkung Kronstetten neu zu überplanen, um dem Entwicklungsgebot gerecht zu werden.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:
Der Vorentwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 63c „Ahornhof Süd – Innerer Teil“ werden im Rathaus im Erdgeschoss beim Sachgebiet Stadtplanung im Treppenhausfoyer / Schaukasten, barrierefrei erreichbar über den Haupteingang, Spitalgarten 1 in Schwandorf vom 02.11.2020 bis einschließlich 11.12.2020 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen können zusätzlich ab 2. November 2020 auch digital auf der Internetseite der Stadt Schwandorf unter www.schwandorf.de/Wirtschaft-Bauen/Planen-und-Bauen-aktuell /Aktuelles eingesehen werden.
Während dieser Frist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahme zu der Planung abgeben. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Für die Einsichtnahme sind die allgemeinen Corona Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln weiterhin einzuhalten.