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Der Planungs- und Umweltausschuss der Großen Kreisstadt Schwandorf hat am 16.07.2020 in öffentlicher Sitzung den Entwurf in der Fassung vom 30.06.2020 des vorhabengezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan Nr. XVI „Wohngebiet Tonwarenfabrik“ Gemarkung Schwandorf gebilligt und die Verwaltung beauftragt, den Entwurf öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen. 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. XVI „Wohngebiet Tonwarenfabrik“ wird im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.

Das Plangebiet wird begrenzt:

Im Norden durch die angrenzenden Flurstücke 1526/10, 1535/8, 1535/9 + 1535/5.

Im Osten durch die angrenzenden Flurstücke 1553, 1553/16, 1553/18, 1526/12 + 1526/32.

Im Süden durch die angrenzenden Flurstücke 1536/8, 1537/20, 1537/10, 1537/9 + Teilflurstück aus 1526/13 (138m²).

Im Westen durch das angrenzenden Flurstück1526/10.

Ziele und Zwecke der Planung:

Die Realisierung von drei Mehrfamilienhäusern mit je 6 Wohneinheiten und 14 Doppelhäusern unter Berücksichtigung der geänderten Stellplatzsatzung der Stadt Schwandorf vom 12. Mai 2020 und Anschluss der Planstraße C von der Schillerstraße zur Rölsstraße.

Die bislang offene Bauweise wird nicht verändert. Die im Bebauungsplan Nr.70 vorgesehene Fassung des Straßenraums durch Baulinien im Bereich der Doppelhausbebauung mit zwingender Vorgabe der straßenseitigen Gebäudeausrichtung wird im Wesentlichen beibehalten.

Beteiligung der Öffentlichkeit:

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan Nr. XVI „Wohngebiet Tonwarenfabrik“, Gemarkung Schwandorf mit Begründung wird im Rathaus, Erdgeschoss, beim Sachgebiet Stadtplanung, Treppenhausfoyer / Schaukasten im Westflügel, barrierefrei erreichbar über den Haupteingang Spitalgarten 1 in 92421 Schwandorf vom 02.11.2020 bis einschließlich 07.12.2020 während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen können zusätzlich ab 2. November 2020 auch digital auf der Internetseite der Stadt Schwandorf unter www.schwandorf.de/Wirtschaft-Bauen/Planen-und-Bauen-aktuell /Aktuelles eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und Stellungnahmen zu der Planung abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

28.10.2020