Inhalt

Am 06.10.2020 wurde beim Amt Planen und Bauen der Stadt Schwandorf, Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf, der Antrag auf eine Baugenehmigung zum Vorhaben „Geländeauffüllung der Teilfläche im TWF-Wohngebiet, FlStNr. 1526/13 Teilfläche Gemarkung Schwandorf“ eingereicht. An dem Baugenehmigungsverfahren sind mehr als 20 Nachbarn beteiligt. Auf Antrag des Bauherrn wird daher die Nachbarbeteiligung durch die öffentliche Bekanntmachung nach Art. 66 Abs. 2 Satz 4 Bayerische Bauordnung (BayBO) ersetzt.
Beteiligte sind diejenigen Grundstückseigentümer bzw. die Wohnungseigentümer nach dem Wohnungseigentumsgesetz, deren Grundstücke durch das geplante Vorhaben berührt sein könnten.
Die Antragsunterlagen können innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung im Rathaus der Stadt Schwandorf, Amt 60 Planen und Bauen, im Erdgeschoss Zimmer E 37, Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf, erreichbar über den barrierefreien Zugang im Erdgeschoss bis zum04.12.2020 während der allgemeinen Dienstzeiten von den Beteiligten eingesehen werden. Die Beteiligten können innerhalb der Monatsfrist am oben genannten Ort der Einsichtnahme und zu den oben genannten Ort und zu den genannten Zeiten schriftlich oder zur Niederschrift  Einwendungen gegen das Vorhaben vorbringen.

03.11.2020