Der Ferienausschuss der Großen Kreisstadt Schwandorf hat mit Beschluss vom 26.08.2020 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. XIII „Baugebiet nördlich Libourne-Allee und östlich Hochrainstraße“ Satzung beschlossen.
Mit Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Jedermann kann den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. XIII „Baugebiet nördlich Libourne-Allee und östlich Hochrainstraße“ mit Begründung i. d. Fassung vom 26.08.2020 und die in Bezug genommenen Vorschriften, auf die in Festsetzungen verwiesen wird (z. B. DIN-Vorschriften) im Rathaus beim Sachgebiet Stadtplanung, Zimmer E 34, erreichbar über den barrierefreien Zugang im Erdgeschoss, Spitalgarten 1 in 92421 Schwandorf während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hingewiesen.
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03.11.2020