Sachkundebescheinigungen werden personenbezogen ausgestellt für
- Tätigkeiten an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen,
- Rückgewinnung von fluorierten Treibhausgasen aus Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase als Lösungsmittel enthalten,
- Tätigkeiten an ortsfesten Brandschutzeinrichtungen
- Tätigkeiten an elektrischen Schaltanlagen
- Tätigkeiten an Kälteanlagen in Kühllastkraftfahrzeugen und ?anhängern
- Rückgewinnung von fluorierten Treibhausgasen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen oder anderen mobilen Kälte- und Klimaanlagen
Zuständige Stellen sind die Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Handwerksinnungen, soweit sie von der zuständigen Handwerkskammer zur Abnahme von Prüfungen ermächtigt wurden und die vom Bayerischen Landesamt für Umwelt anerkannten Stellen.