Inhalt

Sachkundebescheinigungen werden personenbezogen ausgestellt für 

  • Tätigkeiten an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen,
  • Rückgewinnung von fluorierten Treibhausgasen aus Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase als Lösungsmittel enthalten,
  • Tätigkeiten an ortsfesten Brandschutzeinrichtungen
  • Tätigkeiten an elektrischen Schaltanlagen
  • Tätigkeiten an Kälteanlagen in Kühllastkraftfahrzeugen und ?anhängern
  • Rückgewinnung von fluorierten Treibhausgasen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen oder anderen mobilen Kälte- und Klimaanlagen

Zuständige Stellen sind die Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Handwerksinnungen, soweit sie von der zuständigen Handwerkskammer zur Abnahme von Prüfungen ermächtigt wurden und die vom Bayerischen Landesamt für Umwelt anerkannten Stellen.