Satzung zur Änderung der Satzung über die Städtischen Friedhöfe und Leichenhäuser (Friedhofssatzung) und Satzung zur Änderung der Abgabesatzung für Benutzungsgebühren für städtische Bestattungseinrichtungen und Verwaltungsgebühren für Amtshandlugen im Vollzug bestattungsrechtlicher Vorschriften (Friedhofgebührensatzung).
Der Stadtrat der Stadt Schwandorf hat sowohl eine Satzung zur Änderung der Satzung über die Städtischen Friedhöfe und Leichenhäuser (Friedhofssatzung) als auch eine Satzung zur Änderung der Abgabesatzung für Benützungsgebühren für städtische Bestattungseinrichtungen und Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen im Vollzug bestattungsrechtlicher Vorschriften (Friedhofsgebührensatzung) beschlossen. Die Satzungen vom 10. Dezember 2020 liegen im Rathaus, Ordnungsamt, I. OG, Zi. Nr. 123, Spitalgarten 1, Schwandorf, während der allgemeinen Geschäftsstunden montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 11.45 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 und freitags von 8.00 Uhr bis 11.45, zur Einsicht auf. Die Satzungen stehen auch online unter www.schwandorf.de/Bürgerservice/Ortsrecht/5.3.1 und unter www.schwandorf.de/Bürgerservioce/Ortsrecht/5.3.2 zur Verfügung.