Umgestaltung des Grubenwassergrabens Nord und Einleiten von Oberflächenwässern bei Starkregen zwischen der Deponie Westfeld und dem Knappensee in den Gemarkungen Wackersdorf und Oder.
Die Gemeinde Wackersdorf hat eine Planfeststellung und eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zur wesentlichen Umgestaltung des Grubenwassergrabens Nord und zur Benutzung des Grubenwassergrabens Nord durch Einleiten von Oberflächenwässern bei Starkregen aus dem Ortsgebiet Wackersdorf und von der B 85 beantragt.
Die Planfeststellung und die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis wurden mit Bescheid vom 11.12.2020 erteilt.
Eine Ausfertigung des Bescheids mit der entsprechenden Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung des genehmigten Plansatzes liegt bei der Stadt Schwandorf, Zimmer-Nr. E 17, Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf, in der Zeit vom 11.01.2021 bis 26.01.2021 während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus.
Die Unterlagen können auch im Internet eingesehen werden unter folgendem Link: file.landkreis-schwandorf.de/d/94669c3bc67f4d7d9b1c/
Maßgeblich ist der Inhalt der bei der Stadt Schwandorf zur Einsicht ausgelegten Unterlagen. Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.