Auf Grund einer neuen Handlungsempfehlung des Bayerischen Staatministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 19.01.2021 soll auf den Recyclinghöfen die FFP2-Maskenpflicht angeordnet werden. Aus diesem Grund bitten wir die Bürger bei der Anlieferung am Recyclinghof eine FFP2-Maske oder gleichwertig anerkannte Maske (Kennzeichnungen mit KN95 und N95) zu tragen.
22.01.2021