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Der Planungs- und Umweltausschuss der Großen Kreisstadt Schwandorf hat am 08.12.2020 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 93 „Hasenbuckel Ost“, Fronberg gefasst und den Vorentwurf gebilligt.

Die Verwaltung wurde beauftragt, den Aufstellungsbeschluss bekanntzumachen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Das Plangebiet “Hasenbuckel Ost“ befindet sich im nördlichen Stadtgebiet am nordöstlichen Ortsrand des Ortsteil Fronberg. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von etwa 5,5 ha.
Das Plangebiet wird begrenzt:
Im Norden von landwirtschaftlicher Fläche, im Süden von der Hannathstraße und privaten Grundstücken mit bestehender Bebauung, im Osten von landwirtschaftlicher Fläche und im Westen von privaten Grundstücken mit bestehender Bebauung.

Ziele und Zwecke der Planung:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan sollen am östlichen Rand des Ortsteils Fronberg ein allgemeines Wohngebiet (WA) mit ca. 50 Bauparzellen auf derzeit überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen entstehen. Um auch den Nachholbedarf der vorhandenen Bevölkerung zu berücksichtigen, sollen in jedem Stadtteil ausreichend Bauflächen dem Markt zur Verfügung stehen. Eine Ausweisung von neuem Bauland trägt somit auch als Marktregulativ zur Stabilisierung der Baulandpreise bei.

Weiter kann diese Neuausweisung als Instrument angesehen werden, um dem demographischen Wandel entgegenzuwirken, da dieses Bauland an einem Standort auf den Markt kommt, der für junge Familien durch seine Nähe zur Autobahn sowie zum Stadtzentrum attraktiv ist. Die Situierung eines Spielplatzes soll hierbei weiter zur Attraktivierung beitragen.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:

Der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 93 „Hasenbuckel Ost“, Fronberg mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 08.12.2020 wird im Rathaus, Erdgeschoss, beim Sachgebiet Stadtplanung, Treppenhausfoyer / Schaukasten im Westflügel, barrierefrei erreichbar über den Haupteingang Spitalgarten 1 in 92421 Schwandorf vom 28.01.2021 bis einschließlich 05.03.2021 während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

Ab 28.01.2021 können die im Foyer ausgelegten Unterlagen unter: www.schwandorf.de/Wirtschaft-Bauen/Planen-und-Bauen-aktuell auch digital abgerufen werden.

Für die Einsichtnahme sind die allgemeinen Corona Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln weiterhin einzuhalten. Zur Einsichtnahme können Sie sich unter 09431 / 45-0 oder per E-Mail unter stadtplanung@schwandorf.de anmelden. Für Fragen und zur Erläuterung stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen telefonisch unter 09431 / 45-208 oder 09431 /45-262 zur Verfügung.

Während der oben genannten Frist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen zu der Planung abgeben.

28.01.2021