Der Stadtrat der Stadt Schwandorf hat den Neuerlass der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungsverordnung) beschlossen.
ie Verordnung liegt in der Stadtkämmerei im Rathaus, II. Obergeschoß, Zi. Nr. 207, Spitalgarten 1 in Schwandorf während der allgemeinen Geschäftsstunden, montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 11.45 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 11.45 Uhr, zur Einsicht auf. Die Verordnung steht auch online unter www.schwandorf.de/Bürger&Stadt/Service/Ortsrecht/Nr.2.2.3 zur Verfügung.