Der Planungs- und Umweltausschuss der Großen Kreisstadt Schwandorf hat am 08.12.2020 in öffentlicher Sitzung dem Stadtrat empfohlen, die 22. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan im Bereich des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 92 „Rothlinde“, südlich der Steinberger Straße zu beschließen.
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Schwandorf hat am 22.02.2021 in öffentlicher Sitzung den Änderungsbeschluss der 22. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan im Bereich des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 92 „Rothlinde“, südlich der Steinberger Straße gefasst und das Konzept in der Fassung vom 08.12.2020 gebilligt.
Der Vorentwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan im Bereich des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 92 „Rothlinde“, südlich der Steinberger Straße mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 08.12.2020 wird im Rathaus im Erdgeschoss beim Sachgebiet Stadtplanung im Treppenhausfoyer/Schaukasten, barrierefrei erreichbar über den Haupteingang, Spitalgarten 1 in Schwandorf vom 09.03.2021 bis einschließlich 22.04.2021 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Ab 09.03.2021 können die im Foyer ausgelegten Unterlagen unter www.schwandorf.de/Wirtschaft-Bauen/Planen-und-Bauen-aktuell /Aktuelles auch digital abgerufen werden.
Für die Einsichtnahme sind die allgemeinen Corona Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln weiterhin einzuhalten. Zur Einsichtnahme können Sie sich unter 09431 45-0 oder per E-Mail unter stadtplanung@schwandorf.de anmelden. Für Fragen und zur Erläuterung stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen telefonisch unter 09431 45-208 oder 09431 45-266 zur Verfügung.
Während der oben genannte Frist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls – schriftlich auch per E-Mail oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen zu der Planung abgeben.