- § 24 Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
Stilllegung und Nachsorge - § 5 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)
Pflichten der Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen
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