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Öffentliche Bekanntmachung zum Bauantrag „Änderung des bestehenden Gebäudes von überdachter Lagerfläche zu Garage/Lager 4, Grundstück FlSt Nr. 810/7, Gemarkung Schwandorf, Lilienthalstr.10, 92421 Schwandorf, Bauherr: Georg Müller GbR, Grain 6, 92421 Schwandorf“.

Die Stadt Schwandorf hat am 10.03.2021 unter dem Aktenzeichen 60-604, BG-36-2021 folgenden Bescheid erlassen: Der Firma Georg Müller GbR, Grain 6, 92421 Schwandorf wird die Genehmigung zur Änderung des bestehenden Gebäudes von überdachter Lagerfläche zu Garage/Lager 4, auf dem Grundstück Fl.-Nr. 810/7, Gemarkung Schwandorf, erteilt.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Haidplatz 1 (Briefanschrift: Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg), schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Sie kann auch elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Schwandorf) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Der Baugenehmigungsbescheid in vollem Wortlaut sowie die genehmigten Bauvorlagen können von beteiligten Nachbarn während der üblichen Besuchszeiten im Bauamt der Stadt Schwandorf, Spitalgarten1, im Zimmer 38, eingesehen oder unter www.schwandorf.de/Wirtschaft-Bauen/Planen-und-Bauen-aktuell auch digital abgerufen werden.

07.05.2021