Die Große Kreisstadt Schwandorf beabsichtigt, das zum Hallenbad gehörende Café zum 1. Oktober 2025 erneut zu verpachten. Pachtgegenstand sind das Café (74,40 m²) mit einer eingebauten Küche (16,60 m²) sowie ein Leergutlager mit Kellerraum (33,21 m²). Das Café wurde 2024 renoviert und komplett neu bestuhlt. Es verfügt über insgesamt 48 Sitzplätze. Zusätzlich wird für den Sommerbetrieb eine Terrasse (43 m²) errichtet. Eine vertragliche Bindung mit einer Brauerei besteht nicht.
Der Pachtvertrag für das Hallenbadcafé soll zum 1. Oktober zunächst für ein Jahr geschlossen werden, eine Verlängerung auf unbestimmte Dauer ist nach Ablauf bei entsprechender Qualifikation prinzipiell möglich.
Bewerbungen können bis zum 7. Juli 2025 an das Amt für Finanzen und Schulen (Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf) gerichtet werden. Weitere Auskünfte zum Pachtobjekt erhalten Interessierte telefonisch bzw. per E-Mail bei folgenden Ansprechpartnern:
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Nachweis über die Staatsangehörigkeit
in beglaubigter Kopie und Übersetzung von einem in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer
Nachweis der rechtmäßigen Niederlassung zur Ausübung der Tätigkeit eines Sachverständigen für Elektroaltgeräteentsorgung in einem EU- oder EWR-Staat, ferner Nachweis, dass diese Tätigkeit nicht, auch nicht vorübergehend untersagt worden ist
ausländischer Nachweis der Berufsqualifikation für einen Sachverständigen für Elektroaltgeräteentsorgung
alternativ: Nachweis einer mindestens zwei-jährigen Tätigkeit als Sachverständiger für Elektroaltgeräteentsorgung im ausländischen Niederlassungsstaat während der letzten 10 Jahre