Der Planungs- und Umweltausschuss der Großen Kreisstadt Schwandorf hat am 29.04.2021 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 63c “Ahornhof Süd – Innerer Teil“, Gemarkung Kronstetten gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Planungsrechtliche Ausgangslage:
Der seit 14.12.2012 rechtskräftige Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 63 „Ahornhof – Süd“ wurde aufgrund eines Normenkontrollverfahrens vom Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit Urteil vom 12. Mai 2015 im Bereich des festgesetzten Sondergebietes auf den Grundstücken FlNr. 102 und 104, Gemarkung Kronstetten für unwirksam erklärt.
Da weiterhin ein Planungserfordernis für diesen Bereich besteht wird hierfür vorliegender Bebauungsplan neu aufgestellt. Es gilt die planungsrechtliche Situation zu klären, mögliche Baurechte zu definieren und diese mit den Zielen einer nachhaltigen Stadtentwicklung abzustimmen. Vor allem sind hierbei Regelungen über die Zulässigkeit von Handelsnutzungen und Vergnügungsstätten zu treffen.
Ziele und Zwecke der Planung:
Die Stadt Schwandorf möchte – entsprechend den landesplanerischen Zielen – vorhandenen Betrieben in Schwandorf sowohl Planungssicherheit bieten, als auch Erweiterungsmöglichkeiten offenhalten. Mit vorliegenden Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 63c „Ahornhof Süd – Innerer Teil“ sollen den im Geltungsbereich ansässigen Firmen wieder verbindliche planungsrechtliche Vorgaben und soweit möglich bauliche Erweiterungsmöglichkeiten gegeben werden.
Unter Beachtung des vorrangigen Ziels des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK), die Innenstadt als zentralen Versorgungsbereich und kulturellem sowie sozialem Zentrum Schwandorfs zu sichern, werden darüber hinaus die zulässigen Nutzungen definiert. Hierzu werden u.a. die Empfehlungen der städtebaulichen Entwicklungskonzepte zur Steuerung von Einzelhandelsnutzungen sowie zur Steuerung von Vergnügungsstätten/Wettbüros im Stadtgebiet planungsrechtlich umgesetzt.
Beteiligung der Öffentlichkeit:
Der Entwurf des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 63c “Ahornhof Süd – Innerer Teil“, Gemarkung Kronstetten mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 26.03.2021 wird bei der Großen Kreisstadt Schwandorf im Rathaus, Erdgeschoss, beim Sachgebiet Stadtplanung, Treppenhausfoyer / Schaukasten im Westflügel, barrierefrei erreichbar über den Haupteingang Spitalgarten 1 in 92421 Schwandorf vom 18.05.2021 bis einschließlich 30.06.2021 während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
In diesem Zeitraum können die im Foyer ausgelegten Unterlagen unter www.schwandorf.de/Wirtschaft-Bauen/Planen-und-Bauen-aktuell /Aktuelles auch digital abgerufen werden.
Für die Einsichtnahme sind die allgemeinen Corona Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln weiterhin einzuhalten. Zur Einsichtnahme können Sie sich unter 09431 / 45-0 oder per E-Mail unter stadtplanung@schwandorf.de anmelden. Für Fragen und zur Erläuterung stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen telefonisch unter 09431 / 45-208 oder 09431 /45-271 zur Verfügung.
Während dieser Auslegungsfrist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls - schriftlich auch per E-Mail oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zur Planung abgeben.