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Aufgrund der niedrigen Inzidenzwerte verfügt das Landratsamt Schwandorf über weitere Öffnungsschritte.

Die Stadt Schwandorf möchte die Bevölkerung auf wesentliche Änderungen hinweisen.

  • In der Innenstadt und an sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel wurde die Maskenpflicht aufgehoben.
  • Im Schwandorfer Erlebnisbad entfällt die Testpflicht. Jedoch ist eine Onlinereservierung zwingend notwendig.
  • In der Außengastronomie entfällt für Besucher ebenfalls die Testpflicht. Die Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung, von 05 Uhr bis 22 Uhr, ist jedoch zwingend erforderlich.

Die Stadt Schwandorf bittet die Bevölkerung dennoch, sich an die immer noch geltenden Hygiene- und Abstandsregeln im öffentlichen Raum zu halten.

Weitere Regelungen und Lockerungen des Landratsamtes finden Sie hier

01.06.2021