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Private Sachverständige, welche die Einhaltung bestimmter Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) bescheinigen, müssen anerkannt werden. Die Anerkennung der Sachverständigen erfolgt für Architekten durch Eintragung in einer von der Bayerischen Architektenkammer zu führenden Liste und für Ingenieure durch Eintragung in eine von der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau zu führenden Liste.