Inhalt Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau nimmt Anzeigen über die Aufnahme einer Tätigkeit als Prüfsachverständige/r für den Erd- und Grundbau entgegen und entscheidet über den Antrag auf Erteilung der Bescheinigung über die Erfüllung der Anforderungen als Prüfsachverständige/r.