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Wenn Sie Inhaber einer Fahrlehrerlaubnis sind, die in einem anderen EU-Staat oder solchem gleichgestellten Staat abweichend von bestimmten Voraussetzungen des Gesetzes über das Fahrlehrerwesen erteilt wurde, müssen Sie die Berechtigung zur vorübergehenden und gelegentlichen Ausbildung von Fahrschülern als Zusatz im Fahrlehrerschein eintragen lassen.