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APOTHEKEN

Folgende Apotheken bieten Schnelltests an:

city Apotheke:           09431 5106801

Mo - Fr
08:00 - 12:00 Uhr
14:30 - 17:30 Uhr
Sa
09:00 - 13:00 Uhr

Hubertus Apotheke:  
Seit Dezember 2021 nur nach telefonischer Vereinbarung: 09431 2747

SCHNELLTESTSTATION SCHWANDORF

Mo-Sa 8:00 – 19:00 Uhr ohne Anmeldung
Am Brunnfeld 8 (Container vorm rechten Globus-Eingang) 

  • Schnelltestzentrum im Sepp - Simon Stadion Schwandorf

Mit der Bitte um Terminbuchung (www.etermin.net/coronatest) um unnötige Wartezeiten zu vermeiden - ohne Termin kann es besonders zu Stoßzeiten (Beginn und Ende der Testzeiten) zu Wartezeiten kommen da gebuchte Termine vorrangig abgearbeitet werden.

  • PCR-Tests weiterhin im Sepp-Simon-Stadion Schwandorf

Montag bis Freitag zu verschiedenen Zeiten. Vor Terminvergabe ist für jede Person/jede Testung zwingend eine Registrierung mit Ihren persönlichen Daten unter https://corona.labor-kneissler.de notwendig. Die Testergebnisse werden am Folgetag per E-Mail übermittelt. Eine genaue Uhrzeit kann hierbei nicht garantiert werden. Nach Abschluss der Registrierung wird sich die Koordinierungsstelle zeitnah für eine Terminvereinbarung telefonisch bei Ihnen melden. Eine Testung ohne Terminvereinbarung ist nicht möglich.

PCR Testungen finden von Montag bis Freitag ausschließlich nach Terminvereinbarung statt. Die Testzeiten werden bedarfsorientiert angepasst.

Seit dem 11.10.2021 können im Sepp-Simon-Stadion nur noch kostenfreie PCR - Testungen nach TestV angeboten werden.

Diese sind Krankenhaus- oder Rehaaufenthalte, vom Gesundheitsamt bestätigte Kontaktpersonen, positiv Getestete im Selbst- oder Schnelltest und Testungen von Pflegepersonal, Schwangeren, Stillenden und von Personen, für die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation keine Impfung möglich ist.

Für die Testung sind die entsprechenden Nachweise (Anmeldung Krankenhaus, Bestätigung Gesundheitsamt, Vorlage des Selbst- oder Schnelltests, Vorlage einer Bestätigung des Arbeitgebers, Mutterpass, ärztliches Attest) zwingend notwendig vor Ort vorzulegen.

Außerhalb der genannten Gründe ist gesetzlich keine Testung möglich.

Eventuelle Rückfragen können Sie unter corona.testzentrum@landkreis-schwandorf.de stellen.