Inhalt
  • Kosten nach dem Kostengesetz für die Entscheidung über den Antrag (120 Euro).
  • Zuzüglich Gebühren und Auslagen für die Kenntnisüberprüfung durch das zuständige Gesundheitsamt entsprechend dem Kostenverzeichnis zum Kostengesetz oder der Gebührenordnung der Gesundheitsverwaltung (bis zu 350 Euro)