Inhalt
  • entsprechende Nachweise aus dem Herkunftsland über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung
  • Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" (i.d.R. Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung erforderlich)
  • nachfolgende dreijährige Berufspraxis
  • eingenverantwortliche und unabhängige Ausübung des Berufs