- Niederlassung als Bauvorlageberechtigter im Herkunftsstaat
- Erfüllung der vergleichbarer Voraussetzungen wie für die Eintragung in die Liste bauvorlageberechtigter Ingenieure (i.d.R. Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums des Bauingenieurwesens; zweijährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden)
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