Inhalt
  • Niederlassung als Bauvorlageberechtigter im Herkunftsstaat
  • Erfüllung der vergleichbarer Voraussetzungen wie für die Eintragung in die Liste bauvorlageberechtigter Ingenieure (i.d.R. Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums des Bauingenieurwesens; zweijährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden)