Inhalt Die staatliche Anerkennung als Musiklehrer kann derzeit in den Fächern
  • Akkordeon
  • Elementare Musikerziehung
  • E-Gitarre
  • Schlagzeug
  • Elektronische Tasteninstrumente
  • Rhythmik
  • Popmusik (Ensembleleitung/Bandcoaching)

ausgesprochen werden.

Im Bereich der Volksmusikinstrumente kann sie in den Fächern

  • Akkordeon
  • Hackbrett
  • Zither
  • Mandoline

ausgesprochen werden, soweit eine entsprechende Prüfung beim Bayerischen Musiklehrerverband erfolgreich abgelegt wurde.