Inhalt
  • Fragebogen zum Antrag auf Aufnahme in die Patentanwaltskammer.
    Der Fragebogen gibt Auskunft über das Vorliegen von Versagungsgründen für die Aufnahme (§ 14 PAO).
  • Kopie des Reisepasses
  • Öffentlich beglaubigte Urkunde über den Erwerb der Ausübungsberichtigung des ausländischen Patentanwaltsberufs
  • Bescheinigung der im Herkunftsstaat zuständigen Behörde über die bestehende Zugehörigkeit zu dem ausländischen Patentanwaltsberuf im Original.
    (Die Bescheinigung darf zum Zeitpunkt ihrer Vorlage nicht älter als drei Monate sein. Wichtig: Die Beschienigung der im Herkunftsstaat zuständigen Behörde über die Zugehörigkeit zu dem ausländischen Patentanwaltsberuf muss unaufgefordert jährlich neu vorgelgt werden.)
  • Nachweis der Berufshaftplichtversicherung gem. § 45 PAO bzw. eine vorläufige Deckungszusage, jeweils im Original.
    Die Mindestversicherungssumme beträgt 250.000 Euro für jeden Versicherungsfall.
  • Ggf. Arbeitsvertrag und Freistellungserklärung
    (Stehen Sie in einem ständigen Dienstverhältnis mit einem Unternehmen, ist eine Kopie des Arbeitsvertrags vorzulegen sowie eine unterschriebene, mit Firmenstempel versehene Erklärung des Arbeitgebers im Original, dass der Ausübung des Patentanwaltsberufs keine Hindernisse entgegenstehen. Bitte verwenden Sie dazu die vom Vorstand der Patentanwaltskammer erstellte Vorlage, erhältlich bei der Geschäftsstelle. Die Unterlagen dienen der Feststellung, ob ein Versagungsgrund i. S. v. § 14 Nr. 8 PAO vorliegt.)
  • Ggf. öffentlich beglaubigte Kopie der Promotionsurkunde oder weitere Nachweise über den Erwerb akademischer Grade
  • Bitte beachten Sie, dass die Patentanwaltskammer bei Einreichung fremdsprachiger Unterlagen ggf. eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache anfordert.