Inhalt
  • Darstellung des beruflichen Ausbildungsgangs und der bisherigen Berufsausübung
  • Nachweis der theoretischen und praktischen Sachkunde
  • Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
    (Während der Dauer der Berufstätigkeit muss eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen unterhalten werden. Die Mindestversicherungssumme beträgt 250.000 Euro für den einzelnen Schadensfall. Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden können auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden (§ 12 Abs. 1 RDG, § 5 RDV).)