Die Große Kreisstadt Schwandorf beabsichtigt, das zum Hallenbad gehörende Café zum 1. Oktober 2025 erneut zu verpachten. Pachtgegenstand sind das Café (74,40 m²) mit einer eingebauten Küche (16,60 m²) sowie ein Leergutlager mit Kellerraum (33,21 m²). Das Café wurde 2024 renoviert und komplett neu bestuhlt. Es verfügt über insgesamt 48 Sitzplätze. Zusätzlich wird für den Sommerbetrieb eine Terrasse (43 m²) errichtet. Eine vertragliche Bindung mit einer Brauerei besteht nicht.
Der Pachtvertrag für das Hallenbadcafé soll zum 1. Oktober zunächst für ein Jahr geschlossen werden, eine Verlängerung auf unbestimmte Dauer ist nach Ablauf bei entsprechender Qualifikation prinzipiell möglich.
Bewerbungen können bis zum 7. Juli 2025 an das Amt für Finanzen und Schulen (Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf) gerichtet werden. Weitere Auskünfte zum Pachtobjekt erhalten Interessierte telefonisch bzw. per E-Mail bei folgenden Ansprechpartnern:
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Führungszeugnis Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
Abschluss- und Beschäftigungszeugnisse (Kopie)
Angaben über Niederlassungen
Angabe über etwaige Beteiligung an einer Gesellschaft, deren Zweck die Planung und Durchführung von Bauvorhaben
Angaben über Eigenverantwortlichkeit (nur eingeschränkt notwendig) und Unabhängigkeit
Nachweise über die Erfüllung der besonderen Voraussetzungen
Nachweis über eine mindestens fünfjährige Tätigkeit in der Fachrichtung, in der die Prüftätigkeit ausgeübt werden soll, hiervon mindestens zwei Jahre Mitwirkung bei Prüftätigkeiten