Die Bezeichnung "Prüfingenieur für Standsicherheit" in einer bestimmten Fachrichtung darf in Bayern nur führen, wer durch das Bayerische Staatministerium des Innern, für Bau und Verkehr anerkannt wurde.
Prüfingenieure für Standsicherheit sind besonders befähigte Bauingenieure, die in einem vorgeschriebenen Verfahren vom Staatsministerium des Innern für die Fachrichtungen Massivbau, Metallbau und Holzbau anerkannt werden.
Prüfingenieure nehmen in ihrem jeweiligen Fachbereich bauaufsichtliche Prüfaufgaben aufgrund der Bayerischen Bauordnung oder von Vorschriften aufgrund der Bayerischen Bauordnung wahr. Sie prüfen im Auftrag der Bauaufsichtsbehörde in hoheitlicher Tätigkeit die Vollständigkeit und Richtigkeit der Standsicherheitsnachweise für bestimmte Sonderbauten (vgl. Art. 62 Abs. 3 Satz 1 BayBO).
Sie überwachen die ordnungsgemäße Bauausführung hinsichtlich der von ihnen geprüften Standsicherheitsnachweise (Art. 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BayBO). Sie sind im Rahmen der ihnen obliegenden Pflichten unabhängig.
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr prüft und entscheidet über die Anerkennung als Prüfingenieur für Standsicherheit. Der Nachweis der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten (Teil der besonderen Voraussetzungen) erfolgt im Rahmen einer Prüfung durch den beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr gebildeten Prüfungsausschuss. Dabei kann vom Bewerber verlangt werden, dass er seine Kenntnisse schriftlich und mündlich nachweist. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr führt eine Liste der anerkannten Prüfingenieure für Standsicherheit.