Inhalt
  • Lebenslauf mit Angaben über die Person und den beruflichen Werdegang
  • Passbild
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU, eines Vertragsstaates der EWR oder der Schweiz
  • Beglaubigte Abschriften/Kopien der von der zuständigen Behörde im Herkunftsstaat ausgestellten Befähigungs- oder Ausbildungsnachweise
  • Nachweis über Kenntnisse, die in den Prüfungsgebieten erlangt wurden, die laut Antrag entfallen sollen.
  • Befähigungsnachweis (EU-Bürger)
    Für Bewerber aus einem Mitgliedstaat der EU oder der EWR oder der Schweiz, sofern dieser Staat den in einem Drittland erworbenen Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis anerkannt hat: eine Bescheinigung der zuständigen Behörde über eine mindestens dreijährige Ausübung des Berufs des Steuerberaters in einem Mitgliedstaat der EU oder der EWR oder in der Schweiz.
  • Tätigkeitsnachweis (EU-Bürger)
    Nur für Bewerber aus Mitgliedstaaten der EU oder der EWR oder der Schweiz, in denen der Beruf des Steuerberaters nicht reglementiert ist: ? Nachweis, dass der Beruf des Steuerberaters in den vorhergehenden zehn Jahren mindestens ein Jahr in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden in dem anderen Mitgliedstaat oder Vertragsstaat oder in der Schweiz ausgeübt wurde. ? Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftsstaates, dass auf die Ausübung des Berufs des Steuerberaters vorbereitet wurde.