Für die Abnahme der Steuerberaterprüfung ist der Prüfungsausschuss bei der für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörde zuständig, in deren Bereich Sie zur Prüfung zugelassen wurden.
Für die Abnahme der Steuerberaterprüfung ist der Prüfungsausschuss bei der für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörde zuständig, in deren Bereich Sie zur Prüfung zugelassen wurden.