- Nicht-EU-Ausländer: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Zuverlässigkeitsnachweis
Amtliches Führungs- oder Leumundszeugnis oder Auszug aus der Strafliste (Strafregister) des Heimatstaates oder einer gleichwertigen Urkunde und/oder ein Führungszeugnis für Behörden (§ 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 Abs. 5 GewO). - Nachweis der geordneten Vermögensverhältnisse
Bescheinigung der Insolvenzfreiheit aus dem Heimatstaat sowie ggf. Auskunft über Einträge in das vom Insolvenzgericht oder vom Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis (§ 26 Abs. 2 Insolvenzordnung, § 915 Zivilprozessordnung) - Bei Antrag auf öffentliche Bestellung: Nachweis besonderer Sachkunde
- bei Bevollmächtigung: eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
- Für eingetragene Firmen, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und GmbH:
- bei eingetragenen Firmen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland (mit deutscher Übersetzung),
- bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts: Gesellschaftsvertrag,
- bei einer GmbH in Gründung: eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrags und eine Vollmacht der Gründer, wonach der Gewerbebeginn bereits vor der Handelsregistereintragung aufgenommen werden soll.