Inhalt Die Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) ersetzen seit 2013 die Lohnsteuerkarte auf Papier. Ihr Arbeitgeber kann die ELStAM für den Lohnsteuerabzug regelmäßig elektronisch abrufen. Sie können die ELStAM für bestimmte Arbeitgeber freigeben oder sperren lassen.