- Antrag auf Insolvenzgeld (Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer)
- Zusatzblatt Familienangehörige zum Antrag auf Insolvenzgeld
- Zusatzblatt Gesellschafter(in)/Geschäftsführer(in) zum Antrag auf Insolvenzgeld
- Antrag auf Insolvenzgeld (Dritte)
- Bescheinigung für Insolvenzgeld
Aufgrund der Insolvenzgeldbescheinigung entscheidet die Agentur für Arbeit über den Anspruch der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers (bzw. des Dritten) auf Insolvenzgeld nach §§ 165 bis 172 SGB III. Die Insolvenzgeldbescheinigung ist eine Urkunde, zu deren Ausstellung die Insolvenzverwalterin/der Insolvenzverwalter / die Treuhänderin/der Treuhänder oder die Arbeitgeberin/ der Arbeitgeber verpflichtet ist. - Erläuterungen zum Ausfüllen der Insolvenzgeldbescheinigung
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