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Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen seit 01.01.2021

  • Antragsteller ab 24 Jahren: 37,00 EUR
  • Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 EUR
  • Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige: Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich; aufgrund der Berücksichtigung im Regelbedarf ist eine Bedürftigkeit der Leistungsempfänger nach SGB II und SGB XII im Regelfall nicht mehr gegeben
  • Vorläufiger Personalausweis: 10,00 EUR
  • Anhebung der Gebühren um 13,00 EUR, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung des Antragstellers außerhalb der behördlichen Dienstzeit oder von einer nicht zuständigen Behörde vorgenommen wird
  • Anhebung der Gebühren um 30,00 EUR bei Beantragung durch sog. Auslandsdeutsche bei – unzuständigen – Inlandspersonalausweisbehörden

Weitere Gebührenregelungen seit 01.01.2021

  • Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Vollendung des 16. Lebensjahres: gebührenfrei
  • Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei älteren Ausweisen: gebührenfrei
  • Ändern der PIN im Bürgeramt = Neusetzen der Geheimnummer (z. B. PIN vergessen): gebührenfrei
  • Ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
  • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei
  • Entsperren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
  • Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikats: Festlegung durch jeweiligen Anbieter