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Die Anträge sind - unbeschadet anderweitiger steuerrechtlicher Vorgaben und Verpflichtungen - schriftlich beim Landesamt für Denkmalpflege einzureichen. Eine Frist besteht hierfür nicht

Hiervon abweichend ist der Antrag auf Erteilung einer umsatzsteuerlichen Grundlagenbescheinigung nach § 4 Nr. 20 a Satz 1 UStG über die Landesstelle für nichtstaatliche Museen, Alter Hof 2, 80331, München, dem Landesamt für Denkmalpflege zuzuleiten.