Die Anträge sind - unbeschadet anderweitiger steuerrechtlicher Vorgaben und Verpflichtungen - schriftlich beim Landesamt für Denkmalpflege einzureichen. Eine Frist besteht hierfür nicht
Die Anträge sind - unbeschadet anderweitiger steuerrechtlicher Vorgaben und Verpflichtungen - schriftlich beim Landesamt für Denkmalpflege einzureichen. Eine Frist besteht hierfür nicht