Inhalt

Persönliche Vorsprache der Partner/Partnerinnen beim Standesamt. Ist einer der Partner/eine der Partnerinnen verhindert, kann er/sie den anderen Partner/die andere Partnerin schriftlich ermächtigen, die Begründung der Lebenspartnerschaft anzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Partner/Partnerinnen aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Begründung schriftlich oder durch einen Vertreter angemeldet werden.