Die Erklärung über die Führung eines Lebenspartnerschaftsnamens und die Erklärung über die Führung eines Begleitnamens, die bei der Begründung der Lebenspartnerschaft abgegeben wird, ist gebührenfrei.
Werden diese Erklärungen nicht bei der Begründung, sondern erst später abgegeben, wird eine Gebühr von 25,00 Euro je Erklärung erhoben (abweichende Gebührenregelung bei Erklärungen über die Namensführung bei Notaren möglich).