Die Zahl der Kinderfreibeträge ist Bestandteil der Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM). Wenn sie geändert werden soll, müssen Sie dies bei Ihrem Finanzamt beantragen.
Die Zahl der Kinderfreibeträge ist Bestandteil der Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM). Wenn sie geändert werden soll, müssen Sie dies bei Ihrem Finanzamt beantragen.