Inhalt Wenn Fahrzeuge von den Bauvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) abweichen, können sie nur in den Verkehr gelangen, wenn eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Das gleiche gilt, wenn beim Betrieb des Fahrzeugs von den Betriebsvorschriften der StVZO abgewichen werden soll.