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Die Anfrage zur Erteilung des Negativattests ist an das Jugendamt zu richten, in dessen Bezirk die betroffene Mutter ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dabei müssen das Geburtsdatum und der Geburtsort des Kindes sowie der Name angegeben werden, den das Kind zur Zeit der Beurkundung seiner Geburt geführt hat.