Inhalt Fahrerlaubnisse der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes/der Bundespolizei und der Polizei berechtigen seit 1. Januar 2001 nicht mehr zum Führen von Privatfahrzeugen der entsprechenden Klasse. Sie können aber auf Grund Ihrer Dienstfahrerlaubnis auf Antrag bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde den EU-Scheckkartenführerschein erhalten.