Inhalt
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bisheriger Führerschein
  • Versicherung an Eides Statt

    Bei Diebstahl oder sonstigem Verlust des Führerscheins, ist - abhängig von den Umständen des Einzelfalls - gegebenenfalls auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde eine Versicherung an Eides Statt abzugeben.

    Bitte erkundigen Sie sich hierzu im Vorfeld bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.