Inhalt Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts ist die Rechtsbeschwerde, die aber nur statthaft ist, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen (vgl. dazu § 79 OWiG). Gegen ein Urteil ist die Rechtsbeschwerde ferner zulässig, wenn ein Antrag auf deren Zulassung gestellt wird und das Beschwerdegericht sie zulässt (vgl. §§ 79 Abs. 1 Satz 2, 80 OWiG). Über diese Rechtsmittel entscheidet das Oberlandesgericht abschließend.