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Die Regierungen beglaubigen durch Erteilen einer Apostille nach dem Haager Übereinkommen vom 05.10.1961 oder im Rahmen des Legalisationsverfahrens für ausländische Vertretungen deutsche öffentliche Urkunden, die von Landesbehörden oder Kommunen im jeweiligen Regierungsbezirk ausgestellt worden sind. Vielfach geht es um Urkunden der Standesämter, Meldebescheinigungen, Schul- oder Hochschulzeugnisse usw..

Bei Dokumenten aus dem Justizbereich wie Scheidungsurteile oder notarielle Urkunden ist in der Regel der Präsident des Landgerichts zuständig (siehe "Verwandte Themen").

Wer eine Apostille oder Beglaubigung für ein Legalisationsverfahren benötigt, kann sich formlos mit einem kurzen Brief (teilweise werden auch Antragsformulare im Internet angeboten) an die zuständige Regierung wenden und dabei sein Anliegen schildern (Apostille oder Beglaubigung? Für welchen ausländischen Staat?). Dabei sind generell die Original-Dokumente beizufügen.

Im Regelfall dauert die Erledigung über den Postweg nur wenige Tage. In Eilfällen kann die Sache - nach telefonischer Terminvereinbarung - auch im Rahmen einer persönlichen Vorsprache erledigt werden.