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Die Erteilung der Apostille und die Beglaubigung im Rahmen des Legalisationsverfahrens sind gebührenpflichtige Amtshandlungen, für die eine Rahmengebühr vorgesehen ist.

Für jede Urkunde ist mit einer Gebühr von etwa 20,00 Euro zu rechnen. Näheres erfahren Sie bei den zuständigen Regierungen.