Die Tierseuchenkasse leistet
- Entschädigungen für Tierverluste nach dem Tiergesundheitsgesetz
- freiwillige Beihilfen für Tierverluste durch Seuchen, seuchenartige Erkrankungen oder infolge von Maßnahmen zu deren Bekämpfung
- Kosten für planmäßige Bekämpfungsmaßnahmen von übertragbaren Tierkrankheiten und Vorbeugemaßnahmen zur Gesunderhaltung von Tierbeständen
- Beteiligung an Projekten zur Erhaltung und Förderung der Tiergesundheit
- anteilige Kosten der Tierkörperbeseitigung.