Inhalt

Der Berechtigungsschein zur Ausübung der Elektrofischerei wird nur erteilt, wenn der Antragsteller

  • nachweist, dass der Elektrofischer einen gültigen Bedienungsschein besitzt,
  • einen gültigen Zulassungsschein für das Elektrofischereigerät vorlegt
  • und den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachweist, deren Mindestversicherungssumme 1 Mio. Euro für Personenschäden, 300.000 Euro für Sachschäden und 10.000 Euro für Vermögensschäden beträgt.
Den Bedienungsschein für die persönliche Ausübung der Elektrofischerei stellt die Bayerische Landesanstalt für Fischerei nach Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang und Bestehen einer abschließenden Prüfung aus.