Inhalt

Nach Antragstellung und Vorprüfung durch die zuständige Kreisverwaltungsbehörde erfolgt eine Ortsbesichtigung durch die Regierung. Dabei wird geprüft, ob die im jeweiligen Einzelfall relevanten Anforderungen des Lebensmittelrechts erfüllt sind. Die Zuziehung weiterer Sachverständiger ist möglich. Das Verwaltungsverfahren wird durch Erlass eines Zulassungsbescheides abgeschlossen.